Vergabe von Fortbildungspunkten

Für die Teilnahme an den Fortbildungen werden nach der Rahmenempfehlung (nach § 125 Abs. 1 SGB V, Fortbildung im Bereich Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)) Fortbildungspunkte (im folgenden FP genannt) vergeben. Sie können die vergebene Anzahl an Punkten den jeweiligen Seminarbeschreibungen entnehmen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen nach erfolgter Teilnahme eine Bescheinigung mit allen Angaben zur Fortbildung aus.


In einigen Fällen ist es nicht möglich, FP zu vergeben. Das hängt damit zusammen, dass die Inhalte des Seminars nicht den Kriterien der o.g. Rahmenempfehlung zugeordnet werden können. Die Inhalte des Seminars und Erfahrungen der Dozenten überprüfen wir für Sie natürlich dennoch mit eben so hohen Maßstäben. Wir stellen Ihnen selbstverständlich auch dann eine Teilnahmebestätigung mit sämtlichen Angaben zu den Seminarinhalten sowie den absolvierten Unterrichtseinheiten aus, wenn keine FP vergeben werden können.